Tätigkeitsbereich
Goldhandwerker ist eine Marketing- und Informationsmarke.
Wir selbst erbringen keine Finanz- und Versicherungsberatung, keine Finanz- und Versicherungsvermittlung und führen keine Produktempfehlungen durch.
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Beratung & Vermittlung von Versicherungen
Die Beratung und Vermittlung erfolgt ausschließlich durch
rechtlich selbstständige, registrierte Versicherungsvermittler nach § 34d GewO.
Dazu gehören insbesondere:
• Ausschließlichkeitsvertreter (gebundene Versicherungsvertreter, z. B. der SIGNAL IDUNA)
• Unabhängige Versicherungsmakler (freie Vermittler)
Je nach Bedarf und Wunsch des Kunden wird die Anfrage an einen passenden Berater aus unserem Partnernetzwerk weitergeleitet.
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Haftungsausschluss
Goldhandwerker übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität bereitgestellter Inhalte.
Die fachliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die angebundenen Vermittler.
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Urheberrecht
Alle Inhalte dieser Seite unterliegen dem Urheberrecht. Eine Verwendung ohne schriftliche Zustimmung ist nicht gestattet.
Berufsrechtliche Regelungen:
- § 34 d (ggf. auch § 34 f) GewO
- §§ 59 - 68 VVG
- VersVermV (ggf. auch FinVermV)
können über folgende Homepage eingesehen und abgerufen werden:
www.gesetze-im-internet.de
Beratungskosten
Im Falle eines Streits können Sie sich an die neutrale Schlichtungsstelle in Berlin wenden. Versicherungsombudsmann e.V. - Postfach 08 06 32 - 10006 Berlin
http://www.versicherungsombudsmann.de
Ombudsmann private Kranken- und Pflegeversicherung - Postfach 06 02 22 - 10052 Berlin
http://www.pkv-ombudsmann.de
Ihr Versicherungsombudsmann überprüft - strittige Entscheidungen der Versicherung kostenlos, neutral und rechtskundig. Beratung ist ein wesentlicher Bestandteil meiner Serviceleistungen für Sie. Wenn Sie einen Vertrag abschließen, ist meine Vergütung hierfür in Ihren Versicherungsbeiträgen enthalten. Es gibt aber auch Verträge ohne Provision. Dabei ist ein entsprechendes Beratungshonorar zu entrichten. In diesem Fall sind dann keine Kosten im Vertrag enthalten. Wird eine Beratung gegen Honorar vereinbart, führt eine vorzeitige Stornierung des Versicherungsvertrages nicht zu einem (teilweisen) Wegfall dieses Honorars.