Werkzeug, Kleidung, Fahrten: Das kannst du absetzen

Im Handwerk fallen viele Kosten an, die das Finanzamt anerkennt. Ein Überblick, woran du bei der Steuererklärung denken solltest.

Viele Handwerkerinnen und Handwerker machen keine Steuererklärung – aus Zeitmangel oder weil sie glauben, dass sich das nicht lohnt. Dabei bekommen Arbeitnehmer mit Erstattung laut Statistischem Bundesamt im Schnitt rund 1.240 Euro zurück. Gerade im Handwerk gibt es viele Kosten, die als Werbungskosten zählen.

Der Weg zur Arbeit

Seit 2026 gilt die Entfernungspauschale von 38 Cent pro Kilometer ab dem ersten Kilometer – für die einfache Strecke zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, egal ob mit Auto, Rad oder Bahn.

Wichtig für alle, die viel auf Baustellen unterwegs sind: Fährst du keine feste Tätigkeitsstätte an, sondern wechselnde Einsatzorte, können statt der Pauschale die tatsächlichen Fahrtkosten und unter Umständen Verpflegungsmehraufwand angesetzt werden. Was bei dir gilt, hängt davon ab, wie dein Arbeitgeber deine erste Tätigkeitsstätte festlegt.

Arbeitskleidung

Absetzbar ist typische Berufskleidung, die du privat praktisch nicht trägst: Sicherheitsschuhe, Schutzkleidung, Arbeitshosen, Handschuhe, Helm. Auch die Reinigung dieser Kleidung kann zählen. Normale Alltagskleidung erkennt das Finanzamt dagegen nicht an – selbst wenn du sie nur auf der Arbeit trägst.

Werkzeug und Arbeitsmittel

Werkzeug, das du selbst kaufst und für die Arbeit nutzt, sind Werbungskosten. Kostet ein einzelnes Arbeitsmittel nicht mehr als 800 Euro netto, kannst du es im Jahr der Anschaffung vollständig absetzen. Teurere Geräte werden über die Nutzungsdauer verteilt abgeschrieben. Bewahre die Belege auf.

Fortbildung und Meisterkurs

Kosten für den Meister oder eine andere berufliche Fortbildung können ebenfalls Werbungskosten sein: Lehrgang, Prüfungsgebühren, Fachbücher, Fahrten zur Schule. Zuschüsse, die du dafür steuerfrei bekommst – etwa aus dem Aufstiegs-BAföG – musst du gegenrechnen. Was du selbst trägst, auch über ein Darlehen, wirkt sich steuerlich aus.

Weitere Posten, die oft vergessen werden

  • Gewerkschaftsbeiträge (seit 2026 zusätzlich zur Werbungskostenpauschale)
  • Kontoführung und Telefon, soweit beruflich veranlasst
  • Doppelte Haushaltsführung bei Montage oder Arbeit weit weg vom Wohnort
  • Umzugskosten bei einem beruflich bedingten Umzug

So holst du es dir zurück

Belege sammeln, ein Mal im Jahr die Steuererklärung machen – selbst, mit einer Steuersoftware, über einen Lohnsteuerhilfeverein oder beim Steuerberater. Steuerberatung leisten wir nicht. Wir zeigen dir aber im Gespräch, welche Posten bei dir in Frage kommen und wie Steuer, Förderungen und Vorsorge zusammenspielen.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Steuerliche und rechtliche Angaben ohne Gewähr; maßgeblich ist der jeweils aktuelle Rechtsstand.

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